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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heidi Petek - SoftwareStar

im folgenden kurz SoftwareStar genannt

§ 1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma SoftwareStar mit Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern der Firma SoftwareStar werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluss

  1. Angebote der Firma SoftwareStar sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  2. Mit einer Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erhalten zu wollen. Die Firma SoftwareStar ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.

  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von der Firma SoftwareStar zu vertreten ist und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer der Firma SoftwareStar abgeschlossen ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Sofern nicht ein bestimmter Liefertermin vertraglich vereinbart ist, sind von der Firma SoftwareStar avisierte Liefertermine unverbindlich. Soweit der Kunde der Firma SoftwareStar nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nachfrist zu setzen hat, wird für diese eine Länge von mindestens zwei (2) Wochen als angemessen vereinbart.

  2. Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig.

  3. Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem Unterlieferanten der Firma SoftwareStar eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Firma SoftwareStar zu vertreten, wenn sie während ihres bereits bestehenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, bei Abholung mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

§ 4. Zahlung

  1. Die Preise der Firma SoftwareStar verstehen sich ab Lager Innin/Buch. Versandkosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Soweit nicht anders vereinbart sind anteilige Zahlungen auch auf Teillieferungen zu leisten.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzuges hat der Kunde die Schuld mit acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma SoftwareStar anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Firma SoftwareStar behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma SoftwareStar einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie eine Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen.

  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der Firma SoftwareStar jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen ihr und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma SoftwareStar, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sie sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann die Firma SoftwareStar verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für die Firma SoftwareStar vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht der Firma SoftwareStar gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

  6. Wird die Ware mit anderen, nicht der Firma SoftwareStar gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma SoftwareStar das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die Firma SoftwareStar.

  7. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde die Firma SoftwareStar unverzüglich davon zu benachrichtigen und dieser alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der Firma SoftwareStar hinzuweisen.

  8. Die Firma SoftwareStar verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als zwanzig (20) % übersteigt.

  9. Die Firma SoftwareStar ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

§ 6. Haftung

1. Für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma SoftwareStar nicht. Bei leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Firma SoftwareStar auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Diese Bestimmungen gelten auch für

die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma SoftwareStar.

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Firma SoftwareStar zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens.

  2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Firma SoftwareStar grobes Verschulden, Vorsatz oder Arglist vorwerfbar ist sowie im Falle von der Firma SoftwareStar zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

§ 7. Gewährleistung

  1. Die Firma SoftwareStar leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Sie ist zur Nacherfüllung nur verpflichtet, soweit der Kunde einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteil der Vergütung entrichtet hat.

  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Firma SoftwareStar schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

  5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn die Firma SoftwareStar die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Ziffer 3 dieser Bestimmung bleibt hiervon unberührt.

  7. Der Kunde verpflichtet sich, jeden ihm von seinem Abnehmer gemeldeten Mangel oder Schadensfall unverzüglich der Firma SoftwareStar schriftlich und so detailliert mitzuteilen, daß von Seiten der Firma SoftwareStar eine Unterstützung des Kunden bei der Behebung des Mangels ohne weiteres möglich ist.

  8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der Firma SoftwareStar als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Beschreibungen oder Werbung des Herstellers oder sonstiger Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Installationsanleitung, ist die Firma SoftwareStar lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage-/Installationsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Firma SoftwareStar nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  11. Ergänzend gelten die Gewährleistungsbestimmungen zu Computerprogrammen in § 9.

§ 8. Unternehmerregress des Kunden

Wird die Firma SoftwareStar von dem Kunden im Wege des Unternehmerregresses gemäß §§ 437, 478 BGB in Anspruch genommen und stehen der Firma SoftwareStar ihrerseits Ansprüche nach diesen Vorschriften gegen ihren Vorlieferanten zu, so tritt die Firma SoftwareStar diese Ansprüche bereits jetzt an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, zunächst den abgetretenen Anspruch gegen den Vorlieferanten bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung geltend zu machen. Die Firma SoftwareStar kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Anspruch gegen den Vorlieferanten nicht durchsetzbar oder vollstreckbar ist. Während der Durchsetzung des abgetretenen Anspruchs des Kunden gegen den Vorlieferanten ist die Verjährung des Anspruchs des Kunden gegen die Firma SoftwareStar gehemmt.

§ 9. Computerprogramme (Software)

  1. Die Firma SoftwareStar, die ihrerseits keine Computerprogramme entwickelt sondern nur mit solchen handelt, weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung der Firma SoftwareStar grundsätzlich brauchbar ist.

  2. Die Firma SoftwareStar übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.

  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert übernimmt die Firma SoftwareStar keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit anderen Programmen oder Hardwarekomponenten.

  4. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmen beigefügten Lizenzbedingungen der Programmhersteller. Weiterveräußerungen der Programme sind nur unter Beachtung und Beifügung der Lizenzbedingungen erlaubt.

  5. Für den Inhalt der Disketten, die die Firma SoftwareStar im Rahmen der Diskettenbibliothek oder der Mailbox anbietet wird nur die Gewährleistung für das einwandfreie Bespielen des Datenträgers übernommen.

§ 10. Widerrufsrecht+ Folgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax (08193/9980042), E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: SoftwareStar Heidi Petek Lohäckerstr. 10 86922 Eresing E-Mail: info1@softwarestar.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Käufer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Bei versiegelten, verschweißten CD-Roms, DVDs, Videos und Softwarepaketen erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Ware "entsiegelt" ist.

 

§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Auch ohne ausdrücklichen Hinweis seitens der Firma SoftwareStar sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt die deutschen und ausländischen Exportkontrollbestimmungen und –beschränkungen und verpflichtet sich, die Ware oder technische Informationen in Zusammenhang mit dieser weder direkt noch indirekt an Dritte zu veräußern, zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Bestimmungen verstößt. Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Exportdokumente hat er auf eigene Kosten zu beschaffen.

  2. Die Firma SoftwareStar weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (auch elektronisch) verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

  4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Herrsching. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Firma SoftwareStar ist aber auch berechtigt, Klage gegen den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen oder den Vertrag im Ganzen.

  6. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung gem. Ziffer 5 ist diese durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

 

AGB dt. Stand 12/2006

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2009 (C) Heidi Petek - SoftwareStar, Lohäckerstr. 12, 86922 Eresing Stand:01/2010